Hot Desking: Definition, Regeln und Umsetzung im Büro

Hot Desking bezeichnet Büroarbeitsplätze ohne feste Zuordnung. Beschäftigte wählen ihren Platz täglich neu, spontan oder über eine Reservierung. Der Anlass ist fast überall derselbe: Seit ein Teil der Belegschaft mobil arbeitet, ist das Büro nie voll besetzt, die Miete läuft aber weiter.

Wer jetzt einfach Schreibtische abbaut, spart am falschen Ende. Hot Desking rechnet sich nur, wenn ein Teil der gewonnenen Fläche wieder hineinfließt: in Rückzugsräume, in Möbel, die sich schnell verstellen lassen, und in abschließbare Schränke. Sonst wird es laut, die Platzsuche kostet jeden Morgen Zeit, und die Belegschaft macht nicht mit.

Dieser Beitrag zeigt, für wen sich Hot Desking eignet, wie viele Plätze nötig sind, was Fläche und Ausstattung leisten müssen, welche Regeln dazugehören und woran Projekte scheitern.

Vorteile und Nachteile von Hot Desking

Hot Desking hat genau einen Vorteil, der sich ausrechnen lässt: Ein Unternehmen zahlt für die Plätze, die tatsächlich genutzt werden, und nicht für jede Person einen eigenen. Wer die Belegung einige Wochen lang erfasst, findet fast immer Tische, an denen dauerhaft niemand sitzt. Dazu kommt: Bereiche lassen sich später vergrößern oder verkleinern, ohne gleich umzuziehen.

Oft heißt es außerdem, wechselnde Sitznachbarn fördern den Austausch. Dafür gibt es keine Belege. Damit lässt sich keine Investition begründen.
Die Nachteile sind besser untersucht. Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat 1.996 Beschäftigte befragt, die bereits ohne festen Platz arbeiten. Drei Probleme tauchen in den Ergebnissen immer wieder auf.

Rund 25 Prozent werden häufig gestört oder von Vorbeigehenden abgelenkt. Nur knapp die Hälfte hat einen Raum, in den sie sich zum konzentrierten Arbeiten zurückziehen kann. Und etwa 20 Prozent brauchen jeden Tag vier Minuten oder länger, bis sie einen Platz gefunden haben.

Keines dieser Probleme ist zwangsläufig. Lärm und fehlende Rückzugsräume hängen am Zuschnitt der Fläche, die langen Suchzeiten am Buchungssystem. Beides entscheidet sich vor der Einführung, nicht im laufenden Betrieb.

Für wen sich Hot Desking nicht eignet

Wer einen Grundriss zeichnet, klärt vorher eine andere Frage: Wer kann überhaupt ohne festen Platz arbeiten? Dafür braucht es keine neue Erhebung. Die Gefährdungsbeurteilung, die jeder Betrieb ohnehin führt, liefert die Grundlage. Darauf verweist die Unfallversicherung in ihrem Check-Up Desk-Sharing vom Oktober 2025.

Dabei kommt fast immer heraus, dass sich einzelne Personen und Aufgaben nicht einbeziehen lassen. Das ist kein Bruch des Konzepts, sondern gehört dazu. Unternehmen prüfen Ausnahmen in drei Fällen: erstens für Menschen mit Schwerbehinderung oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen, zweitens für alle, die den ganzen Tag im Büro arbeiten, drittens für Tätigkeiten mit vertraulichen Unterlagen oder mit Geräten, die am Platz bleiben müssen. Dazu gehört die Barrierefreiheit, bis hin zu Plätzen für Linkshänder.

Wichtiger als die Zahl der Ausnahmen ist der Umgang damit. Wer eine Ausnahme still gewährt, beschädigt das Vertrauen mehr als jemand, der sie begründet. Auf die Bauform kommt es dagegen kaum an: Hot Desking funktioniert im Open Space genauso wie im Einzelbüro.

Wie viele Arbeitsplätze nötig sind

Wie viele Plätze nötig sind, beschreibt die Sharing-Quote, also das Verhältnis von Arbeitsplätzen zu Beschäftigten. Einen allgemeingültigen Wert dafür gibt es nicht. Das stellt das Fraunhofer-Institut für Bauphysik ausdrücklich fest. Faustzahlen, die im Umlauf sind, beruhen auf den Anwesenheiten anderer Betriebe.

Die eigene Quote ergibt sich nur durch Zählen. Das Fraunhofer IBP empfiehlt, etwa zwei Wochen lang täglich zu notieren, welche Schreibtische besetzt sind und welche nicht, und das Ergebnis anschließend mit den Anwesenheitsdaten abzugleichen. Kommt dabei ein Verhältnis von 1 zu 1,25 heraus, reichen acht Arbeitsplätze für zehn Beschäftigte.

Zwei Dinge verfälschen diese Rechnung. Das erste sind Tage, an denen absehbar viele im Haus sind, etwa bei Abteilungsbesprechungen. Eine Quote, die im Wochenschnitt aufgeht, führt dann zu Engpässen, und zwar ausgerechnet an den Tagen, an denen besonders viele das neue System zum ersten Mal erleben. Das zweite ist die Verteilung auf die Zonen: Wer insgesamt genug Plätze hat, aber zu wenige ruhige, hat rechnerisch recht und praktisch ein Problem.

Ein Kostenpunkt fehlt in den meisten Rechnungen. Die Zeit fürs Buchen und Suchen zählt als Arbeitszeit, so steht es in den Empfehlungen der Unfallversicherung. Dauert die Suche regelmäßig lange, spart das Unternehmen an der Miete und zahlt beim Personal drauf. Welche Zahlen eine belastbare Quote braucht, klärt eine Analyse des Raumbedarfs.

  

Wie groß eine Fläche mit geteilten Arbeitsplätzen sein darf

Wie viele Menschen sich einen Raum teilen, entscheidet nicht nur über die Miete. Es entscheidet auch darüber, wie oft die anderen unterbrochen werden. Je mehr Leute auf einer Fläche sitzen, desto häufiger steht jemand auf oder geht vorbei. Bei täglich wechselnden Plätzen kommt morgens die Suche dazu.

Wie viele Personen auf eine Fläche gehören

Die Unfallversicherung zieht hier eine klare Grenze: Büroflächen sind für höchstens 15 Personen zu planen, Flächen für mehr als 30 Personen zu vermeiden. Offene Bereiche bleiben besser übersichtlich, mit genug Abstand zwischen den Tischen. Je nach Nutzung kommt Sichtschutz dazu, damit nicht ständig jemand durchs Blickfeld läuft.

Welche Räume zusätzlich nötig sind

Die Obergrenze allein reicht nicht. Daneben braucht es Räume, die das offene Arbeiten überhaupt tragen: geschlossene Büros für konzentrierte Arbeit, für spontane Telefonate und für vertrauliche Gespräche, dazu genug Besprechungsräume und einen Pausenbereich mit ausreichend Sitzplätzen.

Die Befragung der Unfallversicherung zeigt, wie oft dieser Teil zu klein ausfällt: Nur knapp die Hälfte der Beschäftigten hat einen geeigneten Rückzugsort. Die eigentliche Aufgabe besteht deshalb nicht darin, Schreibtische zu zählen, sondern die Fläche in Zonen mit klar getrennten Funktionen aufzuteilen.

Was ein Lärmschutzkonzept leisten muss

Für die Akustik verlangt die Unfallversicherung ein Konzept aus zwei Teilen: Material, das Schall schluckt oder abschirmt, und Regeln, an die sich alle halten. Möbel, Teppiche und mobile Stellwände zur Lärmreduzierung nützen wenig, solange nicht geklärt ist, wo telefoniert werden darf. Gibt der Grundriss keine geschlossenen Räume her, sind Telefonboxen für Videokonferenzen eine Alternative.

Warum die Luft schwerer sauber zu halten ist

Für die Raumluft gelten dieselben Werte wie in jedem Büro: mindestens 20 Grad Celsius, empfohlen bis 22 Grad, und ein Kohlendioxidgehalt unter 1.000 ppm. Das ist keine Hausregel. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 verlangt ab 1.000 ppm Maßnahmen und deren Dokumentation. Bei wechselnder Belegung wird das schwieriger, weil an manchen Tagen deutlich mehr Menschen im Raum sind als an anderen.

  

  

Welche Möbel und Technik ein wechselnd genutzter Platz braucht

Ein Arbeitsplatz, an dem täglich jemand anders sitzt, muss sich in Sekunden umstellen lassen. Bleibt ein Tisch auf eine Körpergröße eingestellt, arbeiten alle anderen falsch. Und der beste Bürostuhl nützt nichts, wenn niemand ihn schnell anpassen kann.

Beim Möbelkauf zählt dann weniger, wie ein Tisch aussieht oder was er kostet. Entscheidend ist, wie schnell und wie weit er sich verstellen lässt. Die Unfallversicherung nennt dafür einen Mindeststandard, der sich direkt in eine Ausschreibung übernehmen lässt:

Bereich

Anforderung

Tische

höhenverstellbar für Sitzen und Stehen

Stühle

großer Verstellbereich bei Sitzhöhe, Sitztiefe, Armlehnen und Lordosenstütze, also der Abstützung im Lendenbereich

Monitore

in Höhe und Neigung verstellbar

Verstellbereich

reicht auch für sehr kleine und sehr große Menschen

Bedienung

schnell, etwa elektrisch mit gespeicherten Werten auf der Mitarbeiterkarte

Technik

an allen Plätzen gleich: dieselben Dockingstationen, Monitore und Eingabegeräte

Hygiene

eigene Tastatur, Maus und Headset je Person, sonst tägliche professionelle Reinigung

Stauraum

abschließbar, groß genug, in der Nähe der Plätze

 

Drei Punkte aus dieser Liste erklären sich nicht von selbst.

Der erste ist der Verstellbereich. Standardmöbel decken die mittleren Körpergrößen ab. Bei einem festen Platz lässt sich für alle, die deutlich kleiner oder größer sind, etwas Passendes bestellen. Bei wechselnder Nutzung geht das nicht, weil niemand vorher weiß, wer morgen wo sitzt. Deshalb verlangt die Unfallversicherung ausdrücklich, dass der Verstellbereich auch für besonders kleine und besonders große Menschen reicht.

Der zweite ist die Bedienung. Was bei einem festen Platz einmal im Jahr anfällt, fällt hier jeden Morgen an, und was drei Minuten dauert, macht nach kurzer Zeit niemand mehr. Das Einstellen eines höhenverstellbaren Schreibtischs umfasst mehrere Schritte, von der Tischhöhe über die Sitzhöhe bis zum Monitor. Je schneller das geht, desto eher wird es auch gemacht.

Der dritte Punkt ist die einheitliche Technik. Sind die Plätze unterschiedlich ausgestattet, gehen Beschäftigte immer wieder an den Platz, den sie kennen. Die Quote geht dann rechnerisch weiter auf, aber einzelne Plätze sind überlaufen und andere bleiben leer.

Regeln, die im Alltag halten

Nutzungsregeln bestimmen, in welchem Zustand ein Platz an die nächste Person übergeht. Verbreitet sind sie längst: Über 80 Prozent der Befragten arbeiten unter festen Regeln. Am häufigsten nennen sie zwei davon, nämlich den Platz vor dem Verlassen aufzuräumen (74,8 Prozent) und keine persönlichen Gegenstände dauerhaft liegen zu lassen (60,8 Prozent).

Vier Punkte gehören schriftlich festgehalten, meist in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung:

  1. Clean-Desk-Regelung, also den Platz vollständig geräumt hinterlassen, mit Aussagen zu Ordnung und Hygiene
  2. Reservierungspflicht und verbindliche Stornierung, wenn jemand doch nicht kommt
  3. Verhalten in den einzelnen Bereichen, etwa Telefonate nur in geschlossenen Räumen
  4. Wer teilnimmt und wie Ausnahmen begründet werden

Bei der Reservierung entscheidet die Bandbreite. Beschäftigte sollten spontan bei Ankunft buchen können und ebenso ein bis vier Wochen im Voraus. Sagt jemand ab, muss der Platz sofort wieder frei sein. Wie weit die Praxis davon entfernt ist, zeigt eine Zahl aus derselben Befragung: 52,0 Prozent suchen ihren Platz, indem sie sich im Büro umsehen, also ohne jedes System.

Was arbeitsrechtlich vorher zu klären ist

Der Arbeitgeber entscheidet allein, ob er Hot Desking einführt. Sobald er aber die Einzelheiten regelt, redet der Betriebsrat mit. Das steht in § 87 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz, Nummer 1 für die Ordnung im Betrieb und das Verhalten der Arbeitnehmer, Nummer 7 für den Gesundheitsschutz. Wer Nutzungsregeln, Reservierungspflichten oder Verhaltensvorgaben festlegt, braucht vorher eine Betriebsvereinbarung.

Das Arbeitsstättenrecht gilt unverändert weiter. Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln greifen auch dann, wenn der Platz täglich die Person wechselt. Konkrete Hilfestellungen für Bürobetriebe enthält die DGUV Regel 115-401. Die Gefährdungsbeurteilung ist für alle betroffenen Arbeitsplätze anzupassen, und zwar einschließlich der psychischen Belastung. Das ist kein Formalismus: Genau dort werden Lärm und fehlende Rückzugsräume aktenkundig.

Dazu kommt die Unterweisungspflicht. Nach § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen, unter anderem wenn sich Aufgaben ändern, und die Unterweisung bei Bedarf wiederholen. Für geteilte Arbeitsplätze empfiehlt die Unfallversicherung mindestens einmal jährlich und nennt dabei ausdrücklich das richtige Einstellen der Möbel. Und die Clean-Desk-Regel ist mehr als eine Ordnungsfrage: Wer geht, schließt Unterlagen weg und sperrt den Bildschirm.

Woran Projekte scheitern und wie die Einführung abläuft

Hot Desking scheitert selten an der Technik. Es scheitert daran, dass die Belegschaft nicht mitmacht. Drei Ursachen dafür lassen sich in der Befragung der Unfallversicherung beziffern.

Drei Fehler, die sich in den Zahlen zeigen

Der erste ist fehlende Beteiligung. 54,5 Prozent der Befragten konnten bei Einführung und Ausgestaltung nicht mitreden. Weitere 17,9 Prozent hätten gekonnt, haben es aber nicht getan.

Der zweite Fehler betrifft die Führungsebene. Nur bei 24,0 Prozent der Befragten machen alle im Unternehmen mit. Bei 28,3 Prozent sind vor allem die Führungskräfte ausgenommen, bei 47,7 Prozent zusätzlich weitere Beschäftigte. Bei drei von vier Organisationen macht also nicht die ganze Belegschaft mit, und am häufigsten fehlen die Vorgesetzten. Die Unfallversicherung empfiehlt deshalb ausdrücklich, dass Führungskräfte selbst teilnehmen und sich an die Regeln halten. Wer sie ausnimmt, kann das Modell schwer als gemeinsame Sache vermitteln.

Der dritte Fehler ist ein Buchungssystem, das im Alltag nichts bringt. 52,0 Prozent suchen ihren Platz durch Umsehen im Büro, und etwa 20 Prozent verlieren dabei täglich vier Minuten oder mehr. Ein System, das spontane und mittelfristige Buchung beherrscht und abgesagte Plätze sofort freigibt, verhindert genau das.

Wie die Einführung am besten abläuft

Die Unfallversicherung empfiehlt vier Schritte. Am Anfang steht ein Team aus Geschäftsführung, Personalabteilung, Betriebsrat und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dazu Betriebsarzt sowie Datenschutz-, Gleichstellungs- und Schwerbehindertenvertretung, soweit vorhanden.

Danach kommt das Konzept: Aufgabenanalyse, Prüfung der vorhandenen Räume und ein Budget für Umbau und Möbel, das von Anfang an eingeplant und nicht später nachbeantragt wird. Der dritte Schritt ist ein Pilot in einer einzelnen Abteilung, dessen Erfahrungen in die weitere Einführung einfließen.

Am Ende steht keine Abnahme, sondern eine laufende Auswertung mit Rückmeldungen, die sichtbar umgesetzt werden. Der Umbau ist dabei der kleinere Teil der Arbeit. Der größere besteht darin, die Belegschaft mitzunehmen.

Unser Fazit

Hot Desking spart dauerhaft nur Fläche, wenn ein Teil des Gewonnenen wieder hineinfließt: in Rückzugsräume, in verstellbare Möbel und in abschließbaren Stauraum. Die Anforderungen dafür sind keine Auslegungssache: höchstens 15 Personen je Fläche, geschlossene Räume für konzentriertes Arbeiten, höhenverstellbare Tische mit schneller Bedienung und Schließfächer in Platznähe.

Fehlt das, entstehen genau die Störungen, die in der Befragung der Unfallversicherung auftauchen. Die langen Suchzeiten kommen dazu, wenn das Buchungssystem nichts taugt. Beides schmälert den Ertrag der eingesparten Fläche.

Der zweite Erfolgsfaktor ist die Beteiligung. Wer seine Belegschaft früh einbezieht, mit einer Pilotfläche anfängt und die Führungsebene nicht ausnimmt, korrigiert Fehler, solange sie noch wenig kosten.

Raumhaus begleitet Unternehmen in Berlin und Brandenburg von der Analyse des Raumbedarfs über die Zonenplanung und die Möbelauswahl bis zur Umsetzung im laufenden Betrieb. Der strukturierte Ablauf dafür ist die Büroplanung mit NEEDS. Für ein Erstgespräch über Ihre Flächen schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.

 

Fragen und Antworten

Was ist Hot Desking einfach erklärt?

Hot Desking bedeutet, dass kein Arbeitsplatz im Büro einer bestimmten Person gehört. Beschäftigte wählen täglich einen freien Platz, entweder spontan vor Ort oder über eine Reservierung. So richtet sich die Fläche nach der tatsächlichen Anwesenheit statt nach der Zahl der Beschäftigten. Damit das funktioniert, brauchen alle Plätze dieselbe Ausstattung, abschließbaren Stauraum in der Nähe und feste Nutzungsregeln.

Was ist der Unterschied zwischen Hot Desking und Desk Sharing?

Beim Hot Desking gehört kein Platz jemandem, die Belegung entsteht täglich neu. Beim Desk Sharing teilen sich wenige festgelegte Personen bestimmte Plätze in einer geregelten Rotation. Hot Desking ist damit flexibler, Desk Sharing planbarer. Im Alltag werden beide Begriffe oft gleichbedeutend verwendet, und auch Arbeitsschutz und Forschung behandeln sie gemeinsam.

Was sind die Nachteile von Hot Desking?

Am häufigsten stören drei Dinge: Lärm, fehlende Rückzugsräume und Zeitverlust bei der Platzsuche. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat dazu 1.996 Beschäftigte befragt. Rund 25 Prozent werden häufig gestört oder abgelenkt, nur knapp die Hälfte hat einen geeigneten Rückzugsraum, und etwa 20 Prozent brauchen täglich vier Minuten oder länger für die Platzsuche. Alle drei Punkte lassen sich durch die Flächenplanung und ein funktionierendes Buchungssystem verringern.

Für welche Unternehmen lohnt sich Hot Desking?

Es lohnt sich dort, wo die Anwesenheit regelmäßig schwankt, etwa durch mobiles Arbeiten, Außendienst oder Projektarbeit an wechselnden Orten. Ungeeignet ist es für Tätigkeiten mit dauerhaft vertraulichen Unterlagen, mit ortsgebundenen Geräten oder mit durchgehend hohem Konzentrationsbedarf. Eine belastbare Antwort liefert erst die Analyse der Aufgaben zusammen mit einer Erhebung der tatsächlichen Platznutzung über mehrere Wochen.

Wie viele Arbeitsplätze braucht man pro Person?

Einen pauschalen Richtwert gibt es nicht, darauf weist das Fraunhofer-Institut für Bauphysik ausdrücklich hin. Stattdessen hilft nur Zählen: zwei Wochen lang täglich notieren, welche Schreibtische genutzt werden, und das Ergebnis mit den Anwesenheitsdaten abgleichen. Kommt dabei ein Verhältnis von 1 zu 1,25 heraus, reichen acht Plätze für zehn Beschäftigte. Tage mit absehbar hoher Anwesenheit zählen gesondert.

Braucht Hot Desking eine Betriebsvereinbarung?

Über die Einführung entscheidet der Arbeitgeber allein. Sobald er aber die Einzelheiten regelt, also Nutzungsregeln, Reservierung oder Verhalten in den Bereichen, redet der Betriebsrat nach § 87 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz mit. Dann ist vorher eine Betriebsvereinbarung nötig. Unabhängig von der Rechtslage empfiehlt die Unfallversicherung, die Regeln in jedem Fall schriftlich festzuhalten.

Wie groß darf eine Hot-Desking-Fläche sein?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt, Büroflächen für höchstens 15 Personen zu planen und Flächen für mehr als 30 Personen zu vermeiden. Offene Bereiche bleiben besser übersichtlich, mit genug Abstand zwischen den Tischen und, je nach Nutzung, mit Sichtschutz. Dazu kommen geschlossene Räume für konzentriertes Arbeiten, für Telefonate und für vertrauliche Gespräche.

Welche Möbel sind bei Hot Desking Pflicht?

Erforderlich sind höhenverstellbare Tische für Sitzen und Stehen, Bürostühle mit großem Verstellbereich bei Sitzhöhe, Sitztiefe, Armlehnen und Lordosenstütze sowie Monitore, die sich in Höhe und Neigung anpassen lassen. Der Verstellbereich muss auch für sehr kleine und sehr große Menschen reichen, und das Einstellen muss schnell gehen, etwa elektrisch mit gespeicherten Werten. Dazu kommen abschließbarer Stauraum in Platznähe und an allen Plätzen dieselbe Technik.

  

 

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Fotos von: Steelcase, WINI

 

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